Akuter Verdacht? Zuerst anrufen.
Verschlüsselte Dateien, gesperrte Konten, ein Server, der sich merkwürdig verhält: Der erste Reflex ist, alles abzuschalten und sauber neu aufzusetzen. Genau das vernichtet die Spuren, die Sie später für Versicherung, Meldung und die Frage „wie kamen die rein?“ brauchen. Unten steht, was in den ersten Minuten hilft — und was Sie besser lassen.
Rund um die Uhr erreichbar — Sie sprechen direkt mit Victor Grosse, ohne Hotline dazwischen
Diese Punkte gelten unabhängig davon, ob Sie uns anrufen. Sie kosten nichts und retten im Ernstfall die Beweislage.
Betroffene Systeme vom Netz nehmen — Kabel ziehen, WLAN aus. Aber eingeschaltet lassen: Beim Herunterfahren gehen flüchtige Spuren verloren, die später erklären, was passiert ist.
Keine Neuinstallation, kein Aufräumen, keine „verdächtigen Dateien“ entfernen. Was weg ist, fehlt hinterher der Versicherung, der Meldung und der Ursachenklärung.
Backup-Systeme sofort vom Netz trennen, damit sie nicht mitverschlüsselt werden. Rückspielen erst, wenn klar ist, seit wann der Zugang bestand — sonst holen Sie ihn zurück.
Passwörter und Kommunikation nicht über die betroffene Umgebung. Wer im kompromittierten Netz Zugänge zurücksetzt, liefert die neuen gleich mit.
Uhrzeit, Auffälligkeit, wer was gemacht hat. Ein einfaches Protokoll auf Papier reicht — es ist später die Grundlage für Meldung und Versicherungsfall.
Meldepflichten laufen ab Kenntnis, nicht ab Aufklärung. Wer betroffen ist und wohin gemeldet wird, steht weiter unten — die Uhr läuft ab dem Moment, in dem Sie den Vorfall bemerken.
Und der Punkt, der am meisten Ärger spart: Zahlen Sie nichts, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben. Eine Zahlung löst weder das Datenleck noch die Meldepflicht — und kann rechtliche Folgen haben. Vorher mit Versicherer und Justiziar sprechen, nicht danach.
Wenn Sie in der Liste links nichts finden, was Ihnen jetzt hilft: Auch das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch, statt einen Auftrag daraus zu machen.
Wer meldepflichtig ist, hängt an Branche, Größe und Art des Vorfalls. Prüfen Sie diese drei Punkte, solange Sie noch handlungsfähig sind — nicht am dritten Tag.
Dann gilt die Meldepflicht an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde: 72 Stunden ab Kenntnis. Betroffene sind zusätzlich zu informieren, wenn ein hohes Risiko für sie besteht.
Dann melden Sie gestuft an das BSI: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Vorfallmeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. Ob Sie betroffen sind, klärt der Gap-Check.
Versicherer schreiben eigene Fristen und oft eigene Dienstleister vor. Vor der ersten Rechnung dort anrufen, nicht danach.
Fristen nach NIS2 (24 h / 72 h / 1 Monat, Meldung an das BSI) und Art. 33 DSGVO (72 h). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Kenntnis, nicht der Bestätigung.
// rückruf anfordern
Ein Anruf oder eine E-Mail genügt.
Damit wir sofort etwas Konkretes sagen können, schreiben Sie uns Ihr Unternehmen, die ungefähre Größe Ihrer Umgebung und womit Sie starten möchten:
Wir rufen umgehend zurück. Bei laufendem Vorfall ist Anrufen trotzdem schneller. Daten ausschließlich zur Bearbeitung: Datenschutz.
Bei einem laufenden Vorfall zählt jede Viertelstunde. +49 1525 6201303
Spielt keine Rolle. Die Ersteinschätzung am Telefon kostet nichts, und wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir das im selben Gespräch.
Dann ist der kostenlose Schwachstellen-Scan der ruhigere Weg — vorher statt mittendrin.
Der umgekehrte Fall — abwarten, aufräumen, hoffen — kostet regelmäßig die Beweise und die Frist.
+49 1525 6201303