Akuter Verdacht? Zuerst anrufen.

+49 1525 6201303

// akuter vorfall

Etwas stimmt nicht.
Räumen Sie nichts auf.

Verschlüsselte Dateien, gesperrte Konten, ein Server, der sich merkwürdig verhält: Der erste Reflex ist, alles abzuschalten und sauber neu aufzusetzen. Genau das vernichtet die Spuren, die Sie später für Versicherung, Meldung und die Frage „wie kamen die rein?“ brauchen. Unten steht, was in den ersten Minuten hilft — und was Sie besser lassen.

Rund um die Uhr erreichbar — Sie sprechen direkt mit Victor Grosse, ohne Hotline dazwischen

// die ersten 30 minuten

Was jetzt hilft — und was schadet

Diese Punkte gelten unabhängig davon, ob Sie uns anrufen. Sie kosten nichts und retten im Ernstfall die Beweislage.

01

Trennen, nicht ausschalten

Betroffene Systeme vom Netz nehmen — Kabel ziehen, WLAN aus. Aber eingeschaltet lassen: Beim Herunterfahren gehen flüchtige Spuren verloren, die später erklären, was passiert ist.

02

Nichts löschen, nichts neu aufsetzen

Keine Neuinstallation, kein Aufräumen, keine „verdächtigen Dateien“ entfernen. Was weg ist, fehlt hinterher der Versicherung, der Meldung und der Ursachenklärung.

03

Backups sichern, nicht sofort zurückspielen

Backup-Systeme sofort vom Netz trennen, damit sie nicht mitverschlüsselt werden. Rückspielen erst, wenn klar ist, seit wann der Zugang bestand — sonst holen Sie ihn zurück.

04

Von einem sauberen Gerät aus arbeiten

Passwörter und Kommunikation nicht über die betroffene Umgebung. Wer im kompromittierten Netz Zugänge zurücksetzt, liefert die neuen gleich mit.

05

Mitschreiben, ab jetzt

Uhrzeit, Auffälligkeit, wer was gemacht hat. Ein einfaches Protokoll auf Papier reicht — es ist später die Grundlage für Meldung und Versicherungsfall.

06

Fristen im Blick behalten

Meldepflichten laufen ab Kenntnis, nicht ab Aufklärung. Wer betroffen ist und wohin gemeldet wird, steht weiter unten — die Uhr läuft ab dem Moment, in dem Sie den Vorfall bemerken.

Und der Punkt, der am meisten Ärger spart: Zahlen Sie nichts, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben. Eine Zahlung löst weder das Datenleck noch die Meldepflicht — und kann rechtliche Folgen haben. Vorher mit Versicherer und Justiziar sprechen, nicht danach.

// was wir übernehmen

Lagebild, Eindämmung, Nachweise

  • →Erste Einschätzung im Telefonat — was Sie sofort tun sollten, und ob Ihr Fall Spezialisten braucht, die wir nicht sind.
  • →Externe Angriffsfläche scannen — was von außen erreichbar ist, oft der schnellste Hinweis auf den Weg hinein.
  • →Monitoring aufsetzen, während Sie aufräumen — damit Sie sehen, ob sich jemand wieder verbindet, statt es zu hoffen.
  • →Dokumentation für Versicherung und Meldung — Zeitachse und technische Befunde in einer Form, die Dritte akzeptieren.
  • →Begleitung Ihres Teams — wir arbeiten neben Ihrer IT, nicht an ihrer Stelle, und bleiben bis zur Entwarnung erreichbar.
// was wir nicht sind

Damit Sie im Ernstfall richtig wählen

  • ✗Kein Callcenter, kein Ticketsystem. Sie erreichen rund um die Uhr eine Person, die Ihre Umgebung kennt — aber kein Bereitschaftsteam, das gleichzeitig zehn Vorfälle bearbeitet.
  • ✗Keine gerichtsfeste IT-Forensik. Wenn Ihr Fall das braucht, sagen wir es im ersten Telefonat und vermitteln an einen unserer Forensik-Partner — passend zum Fall, nicht nach Provision.
  • ✗Keine Verhandlung mit Erpressern. Davon raten wir ab und beteiligen uns nicht daran.
  • ✗Keine Rechtsberatung. Ob und wohin Sie melden müssen, gehört zu Ihrem Justiziar oder Ihrer Kanzlei. Wir liefern die technischen Fakten dafür.

Wenn Sie in der Liste links nichts finden, was Ihnen jetzt hilft: Auch das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch, statt einen Auftrag daraus zu machen.

// fristen

Die Uhr läuft ab Kenntnis, nicht ab Aufklärung

Wer meldepflichtig ist, hängt an Branche, Größe und Art des Vorfalls. Prüfen Sie diese drei Punkte, solange Sie noch handlungsfähig sind — nicht am dritten Tag.

Personenbezogene Daten betroffen?

Dann gilt die Meldepflicht an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde: 72 Stunden ab Kenntnis. Betroffene sind zusätzlich zu informieren, wenn ein hohes Risiko für sie besteht.

NIS2-pflichtige Einrichtung?

Dann melden Sie gestuft an das BSI: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Vorfallmeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. Ob Sie betroffen sind, klärt der Gap-Check.

Cyber-Police vorhanden?

Versicherer schreiben eigene Fristen und oft eigene Dienstleister vor. Vor der ersten Rechnung dort anrufen, nicht danach.

Fristen nach NIS2 (24 h / 72 h / 1 Monat, Meldung an das BSI) und Art. 33 DSGVO (72 h). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Kenntnis, nicht der Bestätigung.

// rückruf anfordern

Wenn Sie gerade nicht telefonieren können

Ein Anruf oder eine E-Mail genügt.

Direkter Draht +49 1525 6201303

Damit wir sofort etwas Konkretes sagen können, schreiben Sie uns Ihr Unternehmen, die ungefähre Größe Ihrer Umgebung und womit Sie starten möchten:

  • Dateien verschlüsselt / Erpressungsschreiben
  • Konten gesperrt oder fremd genutzt
  • Auffälliger Datenabfluss
  • Verdacht, aber noch unklar
  • Hinweis von außen erhalten (Kunde, Behörde, Dienstleister)

Wir rufen umgehend zurück. Bei laufendem Vorfall ist Anrufen trotzdem schneller. Daten ausschließlich zur Bearbeitung: Datenschutz.

Schneller geht Anrufen

Bei einem laufenden Vorfall zählt jede Viertelstunde. +49 1525 6201303

Sie sind kein Kunde von uns?

Spielt keine Rolle. Die Ersteinschätzung am Telefon kostet nichts, und wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir das im selben Gespräch.

Noch kein Vorfall, aber unruhig?

Dann ist der kostenlose Schwachstellen-Scan der ruhigere Weg — vorher statt mittendrin.

Im Zweifel anrufen. Ein Fehlalarm kostet zehn Minuten.

Der umgekehrte Fall — abwarten, aufräumen, hoffen — kostet regelmäßig die Beweise und die Frist.

+49 1525 6201303